Kosten

Erstberatungsgespräch

Welche Kosten für die anwaltliche Tätigkeit entstehen können, ist meist nicht auf den ersten Blick ersichtlich und vielleicht auch nicht immer ohne Weiteres nachvollziehbar. Ich versuche deshalb, meine Mandanten so früh und so transparent wie möglich über die anfallenden Gebühren zu informieren.
Für ein erstes Beratungsgespräch zahlen Sie je nach Umfang der Fragestellung zwischen 60 € und 180 € inklusive Mehrwertsteuer. Diese Kosten werden voll angerechnet, sofern eine weitere Vertretung durch mich erfolgt.

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Kostenübernahme durch Dritte

Rechtsschutzversicherungen
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, könnte diese möglicherweise die Kosten übernehmen. Achten Sie in einem solchen Fall darauf, dass oft nur bestimmte Risiken mitversichert sind und eventuell Wartezeiten bestehen. Um sicher zu gehen, können Sie bereits vor einem Erstberatungsgespräch bei ihrer Versicherung eine Deckungszusage einholen. Andernfalls bringen Sie bitte die notwendigen Vertragsunterlagen zum Erstberatungsgespräch mit, damit ich umgehend die entsprechende Auskunft für Sie einholen kann.
Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

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Außergerichtliche Vertretung

Die außergerichtliche Vertretung beginnt, sobald ich für Sie mit der Gegenseite, Versicherungen oder Behörden in Kontakt trete. Die Gebühren ergeben sich grundsätzlich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden in der Regel nach dem Gegenstandswert berechnet. Als Teil des Erstberatungsgesprächs spreche ich mit Ihnen auch über die, durch eine anwaltliche Vertretung anfallenden Kosten und anderweitige Kostenrisiken. Nach Absprache kommt auch die Vereinbarung eines Pauschalbetrages oder einer Vergütung auf Stundenbasis in Betracht. Im Rahmen einer solchen Vergütungsvereinbarung können die nach dem Gegenstandswert berechneten Gebühren sowohl über-, als auch unterschritten werden.

Gerichtliche Vertretung

Die Gebühren für die anwaltliche Vertretung vor Gericht berechnen sich grundsätzlich ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden nach dem Gegenstandswert berechnet. Eine Unterschreitung ist allerdings auch nach Absprache nicht möglich

Rechtsanwaltskanzlei
Thomas Wagner

05322 8101753

kanzlei@rechtsanwalt-wagner.eu

Golfstraße 11

38667 Bad Harzburg

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