Kosten
Erstberatungsgespräch
Welche Kosten für die anwaltliche Tätigkeit entstehen können, ist meist nicht auf den ersten Blick ersichtlich und vielleicht auch nicht immer ohne Weiteres nachvollziehbar. Ich versuche deshalb, meine Mandanten so früh und so transparent wie möglich über die anfallenden Gebühren zu informieren.
Für ein erstes Beratungsgespräch zahlen Sie je nach Umfang der Fragestellung zwischen 60 € und 180 € inklusive Mehrwertsteuer. Diese Kosten werden voll angerechnet, sofern eine weitere Vertretung durch mich erfolgt.
Kostenübernahme durch Dritte
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Außergerichtliche Vertretung
Die außergerichtliche Vertretung beginnt, sobald ich für Sie mit der Gegenseite, Versicherungen oder Behörden in Kontakt trete. Die Gebühren ergeben sich grundsätzlich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden in der Regel nach dem Gegenstandswert berechnet. Als Teil des Erstberatungsgesprächs spreche ich mit Ihnen auch über die, durch eine anwaltliche Vertretung anfallenden Kosten und anderweitige Kostenrisiken. Nach Absprache kommt auch die Vereinbarung eines Pauschalbetrages oder einer Vergütung auf Stundenbasis in Betracht. Im Rahmen einer solchen Vergütungsvereinbarung können die nach dem Gegenstandswert berechneten Gebühren sowohl über-, als auch unterschritten werden.